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Haft­pflicht­versicherung

Die Basis zur Absicherung Ihres Hab und Guts

Die Haftpflichtversicherung ist in Deutschland eine der wichtigsten Absicherungen. Sie schützt Ihr heutiges und zukünftiges Vermögen vor Haftpflichtansprüchen Dritter.

Warum eine private Haftpflichtversicherung?

Die Begründung liegt im § 823 des BGB, der wie folgt lautet „Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines Anderen widerrechtlich verletzt, ist dem Anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet“. Das bedeutet, dass hier, sowohl bei der Fahrlässigkeit, als auch bei Vorsatz, eine Schadensersatzpflicht besteht. Tatsächlich abgesichert durch eine Haftpflichtversicherung kann allerdings nur die Fahrlässigkeit sein. Hierbei ist in die leichte und grobe Fahrlässigkeit zu unterscheiden.

Leicht fahrlässig handelt derjenige, der die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht lässt. Das bedeutet, Sie hätten durch mehr Aufmerksamkeit den Schaden vorhersehen und Ihn dadurch vermeiden können.

Grob Fahrlässig handelt derjenige, der die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in besonders groben Maße verletzt. Das heißt, dass einfachste, jedem einleuchtende Überlegungen bei dieser Handlung nicht erfolgt sind. Immer nach dem Motto: „wird schon gut gehen!“.

Somit müssen Sie niemals bewusst einen Schaden herbeiführen, für den Sie schadensersatzpflichtig gemacht werden können. Es reicht auch, wenn Sie diesen durch eine Fahrlässigkeit hervorrufen. Dann ist es ratsam, für diese Ansprüche eine private Haftpflichtversicherung zu haben.

Vorsätzlich handelt derjenige, der mit Wissen und Wollen den Umstand herbeigeführt hat. Dies ist nie Bestandteil der privaten Haftpflichtversicherung, da dies Bewusst geschieht.

Wer ist alles in Ihrer Haftpflichtversicherung mitversichert?

Zunächst sind Sie als Privatperson versichert. Hier bei allen Tätigkeiten, die den privaten Bereich umfassen. Diese sind neben den sportlichen Tätigkeiten natürlich auch ihre Eigenschaften als Fußgänger oder Radfahrer. Ebenso sind Sie in Ihrer Eigenschaft als Eigenheimbesitzer oder Vermieter einer Einliegerwohnung versichert.

Daneben sind in einem Familientarif auch die Familienmitglieder abgesichert. Das wäre Ihr Lebenspartner in häuslicher Gemeinschaft oder Ehegatte, die Kinder solange Sie Kindergeldberechtigt sind und ggf. auch die pflegebedürftigen Personen in Ihrem Haushalt (je nach Tarif).

Ebenso sind zahme Haustiere in Ihrer privaten Haftpflichtversicherung mitversichert. Sollte also beispielsweise Ihre Katze mit den Schuhen ihres Besuchs spielen und diese sind danach nicht mehr zu gebrauchen, wird hierbei der Zeitwert der Schuhe von der privaten Haftpflichtversicherung beglichen.

Welche sinnvollen Einschlüsse sollten Sie haben?

Unter anderem sind folgende Einschlüsse zu empfehlen:

  • Schäden durch deliktunfähige Kinder: Kinder sind bis zum 7. Lebensjahr (bzw. 10. Lebensjahr im Straßenverkehr) nicht deliktfähig. Dies bedeutet, dass sie für einen Schaden nicht verantwortlich gemacht werden können. Somit würde die Haftpflichtversicherung in besonderen Fällen dennoch den Schaden übernehmen, auch wenn es keine gesetzliche Anspruchsgrundlage gibt.
  • Schäden durch Gefälligkeitshandlungen: Helfen Sie beispielsweise einem Freund bei einem Umzug oder bei der Vorbereitung einer Feier, so sind Sie für Schäden die Sie hierbei verursachen nicht haftbar zu machen. Dennoch würde die private Haftpflichtversicherung hier leisten.
  • Schlüsselverlust: immer ärgerlich, wenn ein privater oder beruflicher Schlüssel verloren geht. Sollte daraufhin aber nicht nur ein Schloss, sondern eine ganze Schließanlage erneuert werden müssen, kann dies auch sehr ins Geld gehen. Dies wäre durch den Baustein „Schlüsselverlust“ abgedeckt. Achtung: einige Gesellschaften haben nur den privaten oder den beruflichen Schlüsselverlust inklusive. Besser wäre beide Bereiche abzusichern!
  • Mietsachschäden: sind Sie Mieter einer Wohnung und durch den Umzug beschädigen Sie beispielsweise den Türrahmen, wird dieser von Ihrer privaten Haftpflichtversicherung ersetzt.
  • Forderungsausfall: erleiden Sie einen durch einen Dritten einen Schaden, und der Schädiger ist nicht in der Lage die Höhe des Schadens zu begleichen, tritt an dessen Stelle Ihre private Haftpflichtversicherung und zahlt diese.

FAQ

Die Haftpflichtversicherung hat drei Hauptaufgaben. Sie prüft zunächst die Haftungsfrage ob Sie für diesen Schaden haftbar gemacht werden können oder nicht, dann lehnt sie unbegründete oder überhöhte Schadensansprüche ab und erstattet berechtigte Schadensersatzansprüche. Somit spricht man bei der privaten Haftpflichtversicherung auch von der „passiven Rechtsschutzfunktion“.

Eine Selbstbeteiligung lohnt sich in vielen Fällen. Eine Selbstbeteiligung von beispielsweise 150 € kann Ihnen im Jahr einen Beitrag von 10-30 % einsparen. Bei einem langen schadenfreien Verlauf fahren Sie somit günstiger. Ebenso gibt es auch Tarife, die Ihnen bei einem schadenfreien Verlauf Rabatte auf die Jahresprämie geben. Gerne informiere ich Sie hierzu!

  • Melden Sie einen Schaden unverzüglich ihrem Versicherungsmakler (oder wenn nicht vorhanden Ihrer Versicherungsgesellschaft).
  • Belegen Sie den Schaden mit Bildern welche Sie gemacht haben.
  • Füllen Sie die Schadensanzeige der Versicherungsgesellschaft aus und senden diese zurück.

Neben der privaten Haftpflichtversicherung gibt es noch weitere Formen:

  • Sind Sie beispielsweise Besitzer eines Zwei- oder Mehrfamilienhauses oder eines unbebauten Grundstücks, so empfiehlt sich eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung.
  • Sind Sie Besitzer eines Reit- oder Zugtiers oder eines Hundes benötigen Sie hierfür eine Tierhalterhaftpflichtversicherung. Diese ist bei Hunden in einigen Bundesländern sogar Pflicht!
  • Sind Sie Besitzer eines Kraftfahrzeugs benötigen Sie hierfür eine KFZ-Haftpflichtversicherung. Diese zählt auch für den Halter zu den Pflichtversicherungen in Deutschland.

Mehr Informationen dazu und eine Risikobewertung erhalten Sie gerne in einem persönlichen Gespräch!

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