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Grobe Fahrlässigkeit – heutzutage (k)ein Thema?
„grobe Fahrlässigkeit“ – Heute möchte ich mich mit diesem Thema im Bereich der Hausratversicherung beschäftigen. Denn es gibt wohl keine Frage, die mir (überwiegend von Frauen) in Verbindung mit einer Hausratversicherung öfter gestellt wurde als diese:
„Ist es für die Versicherung grob fahrlässig, wenn ich meine Waschmaschine/Spülmaschine anschalte und dann zum Einkaufen das Haus verlasse?“
Warum befürchten so viele Personen die grobe Fahrlässigkeit?
Früher war es so, dass sich viele Versicherungsgesellschaften bei einem Hausratschaden auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit berufen haben. Das bedeutete, wer einen Schadenfall grob fahrlässig herbeigeführt hat, hat im schlimmsten Fall keine Erstattung von der Versicherung erhalten.
Das Versicherungsvertragsgesetz wurde allerdings geändert. Somit gilt spätestens seit dem 01.01.2008 auch für ältere Verträge eine „Quotenregelung“.
Sollten Sie also nun einen Schadenfall grob fahrlässig herbeiführen, so darf nach gesetzlichen Vorschriften die Versicherungsgesellschaft die Leistung nur nach der Schwere des Verschuldens kürzen!
Stellen wir uns also nun vor Ihr Nachbar wäre in der Arbeit. Während dieser Zeit platzt der Zuleitungsschlauch zu seiner Waschmaschine. Da der Hahn zu diesem Schlauch nicht zugedreht war, läuft nun über Stunden das Wasser aus und es entstehen dadurch Nässeschäden in der Wohnung von geschätzten 4.000 €. Kommt die Versicherung Ihres Nachbarn nun zu dem Schluss, dass dieser Schaden durch die nicht abgedrehte Zuleitung zu 50 % grob fahrlässig verursacht wurde, so erhält Ihr Nachbar nur noch 2.000 € Erstattung. Das sind zumindest schon einmal 2.000 € mehr Leistung, als nach der alten Regelung.
Wann handeln Sie grob fahrlässig?
Klären wir zunächst, wann grobe Fahrlässigkeit gegeben ist. Hierfür gibt es folgende Ansicht:
„Grob fahrlässig handelt derjenige, der die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in besonders groben Maße außer Acht lässt und einfachste, ganz naheliegende Überlegungen nicht anstellt.“
Grobe Fahrlässigkeit wurde von den Gerichten beispielsweise in folgenden Fällen entschieden:
- Der Versicherungsnehmer verlässt die Wohnung trotz brennender Kerze am Adventskranz für ca. 15 Minuten.
- Der Versicherungsnehmer lässt die Fritteuse für ca. 15 Minuten unbeaufsichtigt zurück, es kommt zu einem Brand.
- Der Versicherungsnehmer verlässt die Wohnung in der Zeit zwischen 11:00 Uhr und 15:00 Uhr, ohne abzuschließen.
- Der Versicherungsnehmer hat Weinflaschen in einem Kellerverschlag im Wert von 227.000 DM gelagert.
- Das Fenster stand in der Zeit von 13.30 Uhr bis 17.30 Uhr in der Kippstellung, in dieser Zeit kam es zu einem Einbruch.
Um auf die Frage nach den Wasch- oder Spülmaschinen zurückzukommen, in folgendem Fall wurde außerdem die grobe Fahrlässigkeit bejaht:
- Der Versicherungsnehmer verlässt die Wohnung für 2-3 Stunden, ohne die Wasserzufuhr zu einer nicht in Betrieb befindlichen Geschirrspülmaschine abzusperren.
In den Fällen, wo die Wasch- oder Spülmaschinen sich in Betrieb befanden und die Wohnung für diesen Zeitraum verlassen wurde, ist hier die grobe Fahrlässigkeit meist verneint worden.
Somit kommt es natürlich „immer drauf an“. Allerdings können Sie hieran erkennen, dass – solange sich die Maschine im dafür vorgesehenen Spülbetrieb befindet – normalerweise keine grobe Fahrlässigkeit gegeben ist. Danach sollten Sie allerdings die jeweiligen Zuleitungsschläuche abdrehen.
Wann kann Ihnen die grobe Fahrlässigkeit egal sein?
Es werden viele Versicherungsbedingungen im Bereich der Hausratversicherung angeboten, welche die grobe Fahrlässigkeit mitversichern. Somit bekommen Sie, auch wenn Sie die Zuleitung zur Waschmaschine nicht abdrehen, 100 % ihres Schadens ersetzt.
Daher meine Empfehlung: sparen Sie nicht an den paar Euro Mehrbeitrag für das höherwertige Bedingungswerk. Im Schadenfall werden Sie merken, dass Sie sich damit einen richtigen Gefallen getan haben!
Fazit: für meine Kunden kein Thema, da ich seit Jahren im Bereich der Hausratversicherung nur Tarife anbiete, die grobe Fahrlässigkeit inbegriffen haben!