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Schäden durch Grundwasser in der Wohngebäudeversicherung

Alles über Wohngebäudeversicherung bei Grundwasserschäden

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Die Bedeutung einer Wohngebäudeversicherung bei Naturgefahren

Aktuell sind wieder Beiträge über Schäden durch Naturkatastrophen in der Presse häufig zu lesen. Auslöser sind die Überflutungen durch Starkregen und die damit verbundenen Schäden am Hausrat und am Wohngebäude. Dabei wird auch häufig eine Versicherungspflicht gegen Elementarschäden diskutiert. Unabhängig von einer solchen Versicherungspflicht möchten wir heute ein anderes Thema in diesem Segment näher betrachten. Dabei handelt es sich um die viel diskutierten Grundwasserschäden und das Versagen der staatlichen Hilfe durch solche. Warum das so ist und wie man gegebenenfalls dennoch an Versicherungsschutz gelangt lesen Sie in diesem Beitrag.

Was deckt eine Wohngebäudeversicherung ab?

Über die Wohngebäudeversicherung können wir regelmäßig Schäden durch Gefahren wie Feuer, Leitungswasser, Sturm Hagel oder sonstige Naturgefahren absichern. Daneben gibt es auch weiteren Versicherungsschutz wie unbenannte Gefahren oder eine All-Risk-Deckung. 

Bleiben wir hierbei aber bei den sonstigen oder weiteren Naturgefahren. Hiermit sind die „Elementarschäden“ gemeint. Diese decken normalerweise folgende Gefahren ab:

  • Überschwemmungen (Hochwasser auf dem Grundstück)
  • Rückstau
  • Erdbeben
  • Erdsekung
  • Erdrutsch
  • Schneedruck
  • Lawinen
  • Vulkanausbruch

Welche Kosten sind versichert?

Die erweiterte Naturgefahrenversicherung für Wohngebäude deckt die Kosten für:

  • Reparaturen im Haus und an den Nebengebäuden (z.B. Garage oder Schuppen).
  • Trockenlegung und Sanierung des Gebäudes.
  • Möglicher Abriss des Gebäudes.
  • Konstruktion und Bau eines gleichwertigen Hauses.
  • Kosten für alternative Unterkunft oder Mietausfälle, falls das Haus vorübergehend unbewohnbar wird, können ebenfalls versichert werden.

Überschwemmung in der Elementarschadenversicherung

Wo ist also nun das Problem? Schauen wir uns hierzu einmal die Musterbedingungen vom GDV (Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft) genauer an. Hier steht zu dem Thema Hochwasserschäden:

 

A 5.4.1 Überschwemmung 

Überschwemmung ist die Überflutung von Grund und Boden des Versicherungsgrundstücks 
oder von unmittelbar angrenzenden Grund- und Bodenflächen, Straßen, Geh- und Radwegen mit erheblichen Mengen von Oberflächenwasser. Dies gilt nur, wenn 
A 5.4.1.1 eine Ausuferung von oberirdischen (stehenden oder fließenden) Gewässern, 
A 5.4.1.2 Witterungsniederschläge oder 
A 5.4.1.3 ein Austritt von Grundwasser an die Erdoberfläche als Folge von A 5.4.1.1 
oder A 5.4.1.2 
die Überflutung verursacht haben.

 

Somit muss also das Grundwasser zunächst an die Erdoberfläche gelangen und dadurch einen Wasserschaden verursachen. Dann wäre dieser Schaden auch über die Gebäudeversicherung abgedeckt. 

Problemstellung drückendes Grundwasser

Nun sind in letzter Zeit einige Wasserschäden im Keller nicht durch Überflutung verursacht worden, sondern durch drückendes Grundwasser. Um drückendes Grundwasser handelt es sich, wenn das Grundwasser aufgrund von Witterungsniederschlägen beispielsweise ansteigt – jedoch nicht an die Oberfläche tritt – und durch den Anstieg einen Weg durch das Mauerwerk in den Keller findet. Solche Schäden sind in der Regel nicht versichert, da es sich im Normalfall um einen Baumangel handelt. 

Wie kann ich mein Haus vor drückendem Grundwasser schützen?

Vorbeugende Maßnahmen zur Minimierung von Grundwasserschäden

Beim Bau eines neuen Eigenheims ist die sicherste Methode, um das Eindringen von Grundwasser zu verhindern, die sogenannte „Weiße Wanne“. Dabei wird die Bodenplatte aus wasserundurchlässigem Beton (WU-Beton) gegossen. Diese Form der Abdichtung erfüllt strenge Standards bezüglich des Wasserdrucks, selbst wenn das Grundwasser direkt unter der Bodenplatte aufsteigt. Zusätzliche Abdichtungsmaßnahmen sind nicht erforderlich. An den Rändern befindliche Kunststoff- oder Metallstreifen werden genutzt, um kritische Stellen im Fugenbereich zwischen Boden und Wand abzudichten.

Auch kann das Haus neben der schon beschriebenen Methode auch über eine „Schwarze Wanne“ oder „Braune Wanne“ abgedichtet werden. 

Bei Bestandsimmobilien ist meist unkompliziert, Altbauten nachträglich gemäß der schwarzen Bauweise abzudichten. Aus diesem Grund ist dies oft die bevorzugte Methode bei sanierungsbedürftigen Gebäuden. Eine erfolgreiche Sanierung ist jedoch nur möglich, wenn die vorhandenen Schäden minimal sind und kein starker Wasserdruck auf der Bodenplatte lastet. Somit wären auch schon bestehenden Kellerwände geschützt.

Ist Grundwasser im Keller durch den Boden versicherbar?

Die Frage die sich nun stellt: ist das Eindringen von Wasser in den Keller durch eine Elementarversicherung absicherbar? Kurzum: bei 99 % der Versicherungen ist dies nicht versichert! Auch nicht über die erweiterte Elementarversicherung. 

Dennoch gibt es einige wenige Versicherungen, welche Deckungskonzepte anbieten, die solche Schäden abdecken. 


Beispiel Versicherung 1:


Überschwemmun

Überschwemmung ist die unmittelbare Einwirkung von erheblichen Mengen von Oberflächenwasser. Dies gilt nur, wenn 
A 5-4.1.1 eine Ausuferung von oberirdischen (stehenden oder fließenden) Gewässern, 
A 5-4.1.2 Witterungsniederschläge 
oder 
A 5-4.1.3 ein Austritt von Grundwasser als Folge von A 5-4.1.1 oder A 5-4.1.2 VGB 
die Überschwemmung verursacht haben.


Hier wird wie wir sehen können, schon einmal auf den Austritt des Grundwassers an die Erdoberfläche verzichtet. Dies ist zunächst gut, jedoch müssen wir weiter in den Ausschlüssen schauen: 


A 5-5 Nicht versicherte Schäden

A 5-5.3 Grundwasser, soweit nicht infolge von Witterungsniederschlägen oder Ausuferung von oberirdischen Gewässern an die Erdoberfläche gedrungen; 


Zunächst also auch wieder ausgeschlossen. In diesem Deckungskonzept finden wir aber einen weiteren Passus in den Leistungserweiterungen weiter hinten: 


3 Kostenübernahme für Trocknung 
a) Abweichend von A 5-5.3 VGB entschädigt der Versicherer bei Schäden durch Grundwasser, soweit infolge von Witterungsniederschlägen oder Ausuferung von oberirdischen Gewässern nicht an die Erdoberfläche gedrungen, die tatsächlich angefallenen und nachgewiesenen Trocknungskosten. 
b) Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 5.000 EUR begrenzt. 


Hierbei haben wir also wieder den Einschluss für Trocknungskosten bis zu einem Betrag von 5.000 € pro Versicherungsfall. Das sind zumindest 5.000 € mehr als bei 99 % aller anderen Versicherungen.

 

Beispiel Versicherung 2:


5 Elementarschäden

2. Überschwemmung

Überschwemmung ist die unmittelbare Einwirkung von erheblichen Mengen von Wasser auf versicherte 
Sachen durch 
a. Ausuferung von oberirdischen (stehenden oder fließenden) Gewässern; 
b. Witterungsniederschläge; 
c. Anstieg oder Austritt von Grundwasser infolge von a oder b. 


Dieser Versicherer leistet also auch für Schäden am Haus bei einem Anstieg des Grundwassers infolge von der Ausuferung von oberirdischen Gewässern oder Witterungsniederschlägen. 

Dieser Versicherer zeichnet das Risiko allerdings nur, sofern eine Vorschadenfreiheit von 5-10 Jahren bei Elementarschäden besteht. Es besteht bei Vertragsabschluss eine Wartezeit von 14 Tagen und ein Selbstbehalt von 10 % mind. 500 €, max. 5.000 €.

Voraussichtlich nicht gedeckt wären aber auch hier Wasserschäden durch aufsteigendes Grundwasser, welches zum Beispiel durch Schneeschmelze verursacht wurde. Diesen Schaden zahlt die Versicherung dann nicht.

Wohngebäudeversicherung Grundwasser

Fazit

Fazit: anders wie es in diesem Monat einige Zeitungsartikel oder die Verbraucherzentrale behaupten, gibt es Versicherungen, die auch diese Schäden, welche durch Grundwasser verursacht wurden, zeichnen.

Sprechen Sie mit uns oder ihrem Versicherungsvermittler ihres Vertrauens über eine eventuelle Änderung des Tarifs. Wir sind helfen Ihnen gerne bei der Wahl der passenden Versicherung!

Rund um das Thema Wohngebäudeversicherung können Sie sich auch hier informieren.

FAQ

Ja, bei der Versicherung von erweiterten Naturgefahren fällt je nach Versicherer eine Wartezeit von 2-4 Wochen an.

Wie bei anderen Wohngebäude- oder Hausratversicherungen ist der Beitrag von mehreren Faktoren verantwortlich: 

  • Lage des Gebäudes (Zürs-Zonen)
  • Bausubstanz und Zustand des Gebäudes
  • Ausstattung
  • Selbstbehalt
  • Vorschäden 

Dazu muss man auch wahrheitsgemäß angeben, ob bei den Vorschäden auch ein schon nicht versicherter Elementarschaden in den letzten Jahren eingetreten ist. Sollte dies der Fall sein, gibt es bei einigen Versicherungsgesellschaften keine Möglichkeit mehr dies einzudecken.

Bei vielen Versicherern ist es nicht möglich, eine Elementarschadenversicherung ohne die reguläre Wohngebäudeversicherung abzuschließen. Andere Anbieter erteilen aber auch Versicherungsschutz in einer separaten Police. 

Um Schäden am Gebäude zu vermeiden und den Schadenfall so gering wie möglich zu halten ist bei einer Überschwemmung das Haus und der Keller möglichst trocken zu halten. Ist dies nicht möglich, so sollte das Wasser so schnell wie möglich abgepumpt werden. Machen Sie auf jeden Fall Bilder von dem Schaden und halten Sie sich wenn möglich nicht in der Gefahrenzone auf! 

Sprechen Sie mit uns oder ihrem Versicherungsvermittler ihres Vertrauens über eine eventuelle Änderung des Tarifs. Wir sind helfen Ihnen gerne bei der Wahl der passenden Versicherung!

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