Bald kommt wieder ein Sturm….
…und am schönsten und besten ist es, wenn man keinen Schaden hat. Sollte aber doch ein Sturmschaden passieren, möchte ich euch hier einen kleinen Überblick verschaffen welche Versicherung für was zuständig ist und was Ihr im Schadenfall beachten müsst:
Was ist für die Versicherung überhaupt ein „Sturm“?
Sturmschäden sind bei den meisten Versicherern Schäden, welche durch eine wetterbedingte Luftbewegung von mindestens der Windstärke 8 entstehen. Das könnte beispielsweise der umgeworfene Baum (schlimmstenfalls aufs Auto) sein oder das abgedeckte Dach.
Dass Windstärke 8 vorlag, ist im Zweifel vom Versicherungsnehmer zu beweisen. Da das oft nicht leicht ist, verzichten einige Versicherungstarife und Deckungskonzepte auf diese Regelung und haben somit nur die wetterbedingte Luftbewegung als Bedingung. Das hat den Vorteil, dass ihr als Versicherungsnehmer auch Schäden ersetzt bekommen die durch eine geringere Luftbewegung entstanden sind!
Welche Versicherung erstattet welchen Schaden?
Sollte durch den Sturm ein Schaden an eurem entstanden sein, so habt ihr hoffentlich eine Teilkaskoversicherung! Diese ist nicht nur für den Zusammenstoß mit Haarwild oder Tieren aller Art zuständig, sondern auch für Sturm- und Hagelschäden. Somit würden hier diese Schäden von der Versicherung ersetzt werden! Achtung: solltet ihr in eurem Vertrag einen sog. „Garagennachlass“ haben, so sollte das Fahrzeug, wenn es zuhause abgestellt wird, natürlich auch in dieser Garage stehen!
Auch die Hausratversicherung leistet Ersatz bei Sturmschäden.
Exkurs: Was ist Hausrat?
Faustregel: Hausrat sind alle Sachen zum privaten Gebrauch und Verbrauch in der Wohnung des Versicherungsnehmers, welche bei seinem Umzug von ihm mitgenommen oder verkauft werden!
Hier ist allerdings zu beachten, dass nur wenig Tarife auch Hausrat außerhalb der Wohnung versichern. Wenn ihr also diesen Schutz nicht habt, dann bitte alle Fahrräder, Gartenmöbel, Gartengeräte und Ähnliches ins Haus bzw. in das Kellerabteil stellen! Einige Versicherer verzichten auf diesen Ausschluss und sichern auch Sturmschäden auf dem versicherten Grundstück ab! Dies aber meist nur im Premiumtarif und dann auch mit einigen Ausnahmen, wie z. B. das Pavillon.
Wichtig: Bei der Hausratversicherung gibt es oft den Ausschluss „Eindringen von Regen, Hagel, etc. durch nicht ordnungsgemäß geschlossene Fenster und Türen“. Somit bei Sturm immer schön die Fenster und Türen zumachen!
Bei einem Sturm sind am meisten Gebäude von Schäden betroffen. Bei Gebäuden können alle Gefahren separat versichert werden. Somit vergewissert euch bitte hier, dass ihr die Gefahr „Sturm/Hagel“ in eure Gebäudeversicherung eingeschlossen habt! Sollte auf eurem Grundstück ein Baum stehen, welcher euch auf das Haus fällt, habt ihr dann auch Versicherungsschutz. Nicht nur für die Reparaturarbeiten, sondern auch für das Entfernen des Baums von eurem Haus (der Übeltäter liegt meistens ja noch immer da) leistet die Versicherungsgesellschaft Entschädigung. Solltet ihr auch den Abtransport des Baumes versichert haben wollen, machen das viele Versicherungen außerhalb von Premiumtarifen nur mit einem separaten Einschluss.
Was ist im Schadenfall zu beachten?
Solltet ihr nun doch von einem Sturmschaden betroffen sein, so macht bitte von diesem Schaden unbedingt Fotos! Ohne Fotos wird es schwer den Schaden der Versicherungsgesellschaft anschaulich darzustellen.
Ebenso sorgt bitte dafür, dass sich der Schaden durch zu lange Wartezeit nicht noch vergrößern kann. Das sind die sogenannten Schadenminderungspflichten.
Deckt zum Beispiel das Dach notdürftig ab (nur soweit es euch möglich ist) oder hängt vor das gesprungene Glas etwas, damit kein Regen oder Schnee eindringen kann.
Weiterhin wendet euch dann bitte an euren Versicherungsmakler (meine Kunden dürfen sich gerne an mich wenden ) oder Vertreter eures Vertrauens, welcher den Schaden an die Versicherungsgesellschaft weiterleitet und euch bei der Schadenbearbeitung hilft. Solltet ihr bei einer Direktversicherung sein, dann wendet euch an diese. Bestenfalls schreibt ihr eine Mail, worin der Schadenhergang, die Bilder vom Schaden und die Neupreise der Gegenstände, welche kaputtgegangen sind, aufgezählt sind. Bei reparaturbedürftigen Schäden ist ein Kostenvoranschlag gut!
Achtung bei KFZ-Schäden: beachtet bitte, ob ihr in eurem Vertrag eine Werkstattbindung habt und somit nur Werkstätten aufsuchen dürft, welche im Netzwerk eurer Versicherung sind!
Somit wünsche ich euch, dass dieser und die nächsten Stürme einfach über euch hinwegfegen und ihr schadenfrei bleibt! Und sollte doch mal etwas passieren, seid ihr hoffentlich richtig versichert!
Eure Nadine Romming